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Informationen

Spezialtarif Sterbegeld-Vorsorge

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Wichtige Hinweise und Erklärungen

Information zum Vertragsabschluss im Rahmen des Kollektivvertrags (Vertragsvoraussetzungen)

Der Abschluss und die Fortführung des Versicherungsvertrages auf Grundlage des zwischen dem Bundeswehr Sozialwerk, dem Sie als Mitglied angehören, und der MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung a.G. abgeschlossenen Kollektivvertrages setzt voraus, dass Sie die Zuwendungserklärung (sh. Seite 2 ) abgegeben und nicht widerrufen haben.

Sonderregelungen bei Abschluss der Versicherung im Rahmen des Kollektivvertrags

1. Leistung bei Todesfall im ersten Versicherungsjahr

Beim Tod der versicherten Person vor Vollendung des ersten Versicherungsjahres wird abweichend von § 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Teil II: Tarifbedingungen für die Kollektivversicherung nach den Tarifen 90, 92, 95 nicht die vereinbarte Versicherungssumme, sondern nachstehend aufgeführte Leistung fällig.

Bei Tod im ersten Versicherungsmonat kommt der einbezahlte Beitrag zur Auszahlung. Bei Tod im zweiten Versicherungsmonat beträgt die Todesfallleistung 1/12 der Versicherungssumme, bei Tod im dritten oder einem späteren Versicherungsmonat erhöht sich die Todesfallleistung um jeweils 1/12 der Versicherungssumme für jeden zurückgelegten vollen Versicherungsmonat. – Ab Beginn des zweiten Versiche-rungsjahres besteht der Versicherungsschutz in der vereinbarten Höhe.

Die vorgenannte Staffelregelung für das erste Versicherungsjahr gilt nicht, wenn die versicherte Person an Folgen eines Unfalls, den sie nach Beginn der Versicherung und Zahlung des ersten Beitrages erlitten hat, stirbt. In diesem Fall wird die garantierte Versicherungssumme fällig. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

2. Gewährung eines Darlehen auf die Versicherungsleistung

Abweichend von § 4 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil II: Tarifbedingungen für die Kollektivlebensversicherung nach den Tarifen 90, 92, 95 ist die Gewährung eines Darlehens auf die Versicherungsleistung ausgeschlossen.

3. Wegfall der Vertragsvoraussetzungen

a) Teilt uns die Fördergesellschaft des Bundeswehr Sozialwerks Ihr Ausscheiden als Mitglied mit oder widerrufen Sie Ihre Zuwendungserklärung, wandelt sich die Versicherung zu Beginn des auf die Mitteilung des Ausscheidens / den Widerruf folgenden Monats in eine beitragsfreie Versicherung um. Sie haben in diesem Fall das Recht, die Versicherung innerhalb von 3 Monaten als Einzelversicherung nach Tarif 10 zu dem Beitrag fortzusetzen, der hierfür nach versicherungsmathematischen Grundsätzen für die Berechnung der Prämie vorgesehen ist. Voraussetzung ist, dass der vorgesehene Mindestbeitrag bzw. die Mindestversicherungssumme erreicht wird.

b) Ist Ihr Ehegatte bzw. Lebenspartner versicherte Person und endet die mit diesem bestehende häusliche Gemeinschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft, haben Sie dies der MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung a.G. unverzüglich mitzuteilen. Für die Weiterversicherung des Ehegatten bzw. Lebenspartners gelten in diesem Fall die Regelungen gemäß a) entsprechend.

c) Scheiden Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles aus dem Bundeswehr Sozialwerk aus oder widerrufen Sie Ihre Zuwendungserklärung, wandelt sich die Versicherung zu Beginn des auf die Mitteilung des Ausscheidens / den Widerruf folgenden Monat in eine beitragsfreie um. Ziff 3 a) Satz 2 findest entsprechend Anwendung. Die Verpflichtung zur Meldung Ihres Ausscheidens aus dem Bundeswehr Sozialwerk obliegt Ihnen.

d) Wird der Kollektivertrag, etwa durch Kündigung eines Vertragspartners, beendet, gelten die Regelungen gemäß a) entsprechend.

Wird bei Eintritt einer der Fälle gemäß a) – d) die Versicherung als Einzelversicherung fortgesetzt, wird bei Tod der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre abweichend von § 1 der für Tarif 10 geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen Teil II: Tarifbedingungen nicht die vereinbarte Versicherungssumme, sondern – außer bei Unfalltod - nur eine Leistung in Höhe der bis zum Todesfall fällig gewordenen Beiträge gezahlt.

Bezugsberechtigt für die Versicherungsleistung ist (sind) im Todesfall in nachstehender Rangfolge:

a) der Ehegatte , mit dem der Versicherte zum Zeitpunkt seines Ablebens verheiratet ist, b) die ehelichen und die ihnen gesetzlich gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen, c) die Eltern, d) die Erben.

Falls Sie ein anderes Bezugsrecht für den Todesfall wünschen, bitten wir Sie uns dieses schriftlich mit zu teilen.

Beitragszahlungsdauer

Die Beiträge sind bis zum rechnungsmäßigen 85. Lebensjahr der versicherten Person zu zahlen. Bei einem Eintrittsalter der zu versichernden Person von 84 oder 85 Jahren beträgt die Beitragszahlungsdauer 2 Jahre.

Verwendungsform der Überschussbeteiligung

Die Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherungssumme in Form der Bonussumme (Über-schussplan „B“) verwendet.

Erklärung zu einer Überzahlung von Beiträgen

Ich habe davon Kenntnis genommen, dass bei vorgerücktem Lebensalter des Versicherten oder nicht ausreichend langer Versicherungsdauer die gezahlten Beiträge die garantierte Kapitalleistung übersteigen können.

Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz

Ich willige ein, dass die MÜNCHENER VEREIN Lebensversicherung a.G. im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- /Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen.

Ich willige ein, dass die Versicherer der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den / die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.

Ich willige ein, dass der Versicherer bei Vertragsschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten von einer Auskunftei (z.B. Creditreform, InFoScore) einholt und nutzt. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Versicherer ist im Übrigen verpflichtet, mir Antwort über die zu meiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie zum Zweck der Speicherung zu geben. Zur Überprüfung meiner dort gespeicherten Daten kann ich mich auch direkt mit den Auskunft gebenden Unternehmen in Verbindung setzen. Die Adressen dieser Firmen sowie weitere Informationen finden sich im Merkblatt zur Datenverarbeitung.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der / die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf / dürfen.

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlich vorgesehenen Verbraucherinformationen – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird.

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:

Verwaltungsstelle des Gruppensterbegeldvertrages

mit der Förderungsgesellschaft des

Bundeswehr-Sozialwerks e.V. mbH

Hans-Dieter Worsch

Hauptstraße 123-125

56170 Bendorf

Tel.  02622 168 087

 

 

 

Geschäftsführer

Harald Grebenstein

Tel.:0228/37737 480
Fax:0228/37737 444
E-Mail: info(at)foegbwsw.de

Zur Homepage des
Bundeswehr-Sozialwerks

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